Nach Erbringung aller, im gegenständlichen Curriculum vorgesehener Leistungsnachweise und der positiv beurteilten und verteidigten Masterarbeit erhält der*die Studierende ein Abschlusszeugnis, das den Abschluss des Universitätslehrgangs bestätigt. Absolvent*innen sind gemäß § 87 Abs 2 UG idgF berechtigt, folgenden akademischen Grad zu führen:
Master of Science (Continuing Education) – abgekürzt MSc (CE)
Das Studium entspricht der Stufe 7 des Europäischen Qualifikationsrahmens und berechtigt zum Zugang zum Doktorat.
Der nach Abschluss des Universitätslehrganges Entrepreneurship in Digital Health [EDITH] verliehene akademische Grad MSc (CE) ist äquivalent zu den an den Partneruniversitäten verliehenen nationalen akademischen Graden.