Der Universitätslehrgang gilt als erfolgreich absolviert, wenn alle Prüfungen und Praktika sowie die schriftliche Abschlussarbeit positiv abgeschlossen wurden. Die einzelnen Beurteilungen werden im Abschlusszeugnis aufgeschlüsselt.
Nach positiver Erbringung sämtlicher, im gegenständlichen Curriculum vorgesehener Leistungsnachweise wird den Absolvent*innen des Universitätslehrgangs die Zusatzbezeichnung „Akademische*r Expert*in in der Pflege bei Nierenersatztherapie“ verliehen und ein Abschlusszeugnis der Medizinischen Universität Graz ausgestellt (vgl § 87a Abs 2 UG idgF und § 11 Abs 2 GuKG idgF). Außerdem ist den Absolvent*innen ein Diplom, das zur Ausübung der Spezialaufgabe berechtigt, auszustellen.