Nach positiver Erbringung sämtlicher, im gegenständlichen Curriculum vorgesehener Leistungsnachweise und der positiv beurteilten und verteidigten Masterarbeit sowie des Evaluierungsgespräches erhält die*der Absolvent*in ein Abschlusszeugnis und ist berechtigt, den akademischen Grad
Master of Science (Continuing Education) - abgekürzt MSc (CE)
zu führen.
Das Studium entspricht der Stufe 7 des Europäischen Qualifikationsrahmens und berechtigt zum Doktorat.
Darüber hinausgehend erhalten die Absolvent*innen (unter Berücksichtigung der Vorgaben des Zahnärztegesetzes – ZÄG idgF und der Kieferorthopädie-Ausbildungsverordnung – KFO-AV idgF) eine Abschlussurkunde, die einen Ausbildungsnachweis zum*zur Fachzahnarzt*Fachzahnärztin für Kieferorthopädie gemäß Anhang V Nummer 5.3.3 der Richtlinie 2005/36/EG darstellt und auf der vermerkt ist, dass die absolvierte Ausbildung den Mindestanforderungen einer fachzahnärztlichen Ausbildung gemäß Artikel 35 der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen entspricht.