Der Universitätslehrgang gilt als erfolgreich absolviert, wenn alle Prüfungen und Praktika sowie die schriftliche Abschlussarbeit positiv abgeschlossen wurden. Nach positiver Erbringung sämtlicher, im gegenständlichen Curriculum vorgesehener Leistungsnachweise wird den Absolvent*innen des Universitätslehrgangs die Zusatzbezeichnung
„Akademische*r Expert*in in der Anästhesiepflege“
verliehen und ein Abschlusszeugnis der Medizinischen Universität Graz ausgestellt (vgl § 87a Abs 2 UG idgF und § 11 Abs 2 GuKG idgF). Außerdem erhalten die Absolvent*innen ein Diplom, das zur Ausübung der Spezialaufgabe berechtigt.