Der Universitätslehrgang gilt als erfolgreich absolviert, wenn alle Prüfungen und Praktika sowie die schriftliche Abschlussarbeit positiv abgeschlossen wurden. Nach positiver Erbringung sämtlicher, im gegenständlichen Curriculum vorgesehener Leistungsnachweise wird den Absolvent*innen des Universitätslehrgangs ein Abschlusszeugnis der Medizinischen Universität Graz ausgestellt.
Außerdem erhalten Absolvent*innen über eine positiv absolvierte Abschlussprüfung ein Zeugnis gemäß § 19 GuK-WV ausgestellt, das zur Führung der Zusatzbezeichnung „Forensic Nursing - Pflege im forensischen Setting“ in Klammer nach der Berufsbezeichnung berechtigt. (vgl § 11 Abs 2 GuKG idgF).